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Selbstbehauptung, Widerstand, Verfolgung – Die Sozialistische Jugend Deutschlands (SJD)

Verfasst von antiquar am 4.4.2008

Der Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen lädt zu einer Ausstellung mit dem Untertitel: „Die Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken“ 1945 bis 1961. Diese findet – noch bis zum 25. April -in der Berolina-Galerie des Rathauses Mitte, Karl-Marx-Allee 31 statt. Geöffnet sind die Ausstellungsräume Montags bis Freitags von 9 bis 18 Uhr bei freiem Eintritt.

Erstellt wurde die Ausstellung von Dr. Falco Werkentin, dem stellvertretenden Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicheheitsdienstes in Berlin. Werkentin, Soziologe und Politikwissenschaftler forscht und publiziert seit 1991 zur Justiz- und Herrschaftsgeschichte der DDR.  Er arbeitete an der Wanderausstellung „Im Namen des Volkes? Über die Justiz im Staat der SED“ mit, die seit 1994 gezeigt wurde.

Die Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken wurde 1947 von der Alliierten Kommandantur für Berlin zugelassen. Vorgängerorganisation war neben anderen die Sozialistische Arbeiterjugend SAJ, die zusammen mit der SPD 1933 von den neuen Machthabern in Deutschland verboten wurde.

Die SPD-nahe Sozialistische Jugend Deutschlands bestand bis zum Mauerbau am 13. August 1961 auf ihrem Recht, sich auch in Ost-Berlin betätigen zu dürfen. Dem entgegen stand der Alleinvertretungsanspruch der DDR-Massenorganisationen. Schon 1946 erfolgte die Vereinigung von KPD und SPD zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) sowie die Gründung der Freien Deutschen Jugend (FDJ). Die politische Betätigung anderer Gruppierungen in der Ost-Berlin war oft verboten, immer aber gefährlich. So wurde ein 18jähriger 1949 von einem sowjetischen Militärgericht für das Kleben von SPD-Wahlplakaten zu 25 Jahren Arbeitslager verurteilt. Ein 15jähriger aus dem Wedding wurde bei einer Demonstration von der Volkspolizei erschossen.

Nicht Gegenstand der Ausstellung ist das Verhalten der Bundesrepublik gegenüber politisch Andersdenkenden. So wurde die FDJ in der Bundesrepublik Anfang der 1950er Jahre, nachdem man zunächst Berufsverbote gegen Mitglieder verhängt hatte, kurzerhand wegen verfassungswidriger Ziele verboten. Anlaß war hier eine geplante Volksbefragung zur Wiederbewaffnung der Bundesrepublik. Da der Ausgang einer solchen Volksbefragung bei dem damals – sechs Jahre nach Kriegsende – weit verbreiteten Antimilitarismus unsicher war, verbot man diese gleich mit, weil sie verfassungswidrig sei. Der Vorsitzende der FDJ in Westdeutschland erhielt eine fünfjährige Zuchthausstrafe nachdem er wegen Hochverrat angeklagt wurde. Bei einer verbotenen Kundgebung in Essen starb ein Demonstrant durch den Schuss eines Polizisten.

Die fehlende Geschichtsaufarbeitung in der alten BRD soll jedoch kein Grund sein, die nun eröffnete Ausstellung zu kritisieren – das ist eben ein anderes Thema. Die Landesbehörde für die Stasi-Unterlagen steht für eine neutrale, wohl ausgewogene Darstellung der Geschichte der SDJ in den ersten Jahren der DDR. Dies ist leider bei Publikationen zur Geschichte der DDR nicht die Regel, und auch zur SDJ findet sich kaum unabhängige Literatur.

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